Bauantrag

 

Die Genehmigungsplanung (Bauantrag und Eingabeplanung)
Die Genehmigung eines Plans, allgemein auch als Eingangsplan oder Bauantrag bezeichnet, soll dem Bauherrn die offizielle Genehmigung erteilen, das Grundstück zu entwickeln und das Gebäude zu ändern, umzufunktionieren oder abzureißen. Die Errichtung oder Änderung von Bauwerken ist in der Regel genehmigungspflichtig. Es gibt sehr wenige Ausnahmen. Bei unerlaubtem Baubeginn kann nicht nur der Bau gestoppt, sondern auch empfindliche Bußgelder verhängt und teilweise sogar der Abriss angeordnet werden.


Leistungsumfang

Damit ein Bauvorhaben genehmigt werden kann, muss zunächst ein Bauantrag in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Dieser Bauantrag kann nur von einem bevollmächtigten Vertreter (in der Regel ein Bauingenieur oder Architekt) gestellt werden.

Obwohl die Anforderungen an die erforderlichen Bauunterlagen je nach Bundesland unterschiedlich sind, umfasst ein Bauantrag in der Regel folgende Unterlagen:

  • ein ausgefülltes Bauantragsformular
  • einen Auszug aus dem katasteramtlichen Lageplan
  • eine Berechnung des umbauten Raumes
  • Flächenberechnungen (Nutz- und Wohnflächen)
  • eine Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl
  • eine Baubeschreibung
  • ein statistischer Erhebungsbogen
  • einen Antrag auf Haus- und Grundstücksentwässerung
  • einen Lageplan mit eingetragenem Bauvorhaben
  • Angaben zu Abstandsflächen im Maßstab 1:1000 Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100) 


Bauunterlagen müssen dann von einem zur Einreichung von Bauunterlagen berechtigten Zeichner unterschrieben werden. Anhand dieser Unterlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob Bauvorhaben mit dem öffentlichen Recht vereinbar sind. Sobald eine Baugenehmigung vorliegt, kann der Bauherr mit den Bauarbeiten beginnen. Baugenehmigungen sind jedoch zeitlich begrenzt, sodass mit dem Bau innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung der Genehmigung begonnen werden muss, da sie ansonsten nicht mehr gültig ist. Die Frist kann jedoch verlängert werden. 

Yannick W. Beer - Bauplanung & Visu

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